|
Selbsthilfe 91 e.V. |
|
| / Kaleidoskop / Speisepläne / Wohnungsangebote / Termine | |
|
Der Verein Der
Verein Selbsthilfe 91 e.V. wendet sich mit seiner
Das Leitbild unseres in Chemnitz gegründeten, eigenständigen Vereins steht unter dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe" zu geben. Als Partner und Mitgestalter von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik sind wir als Träger der freien Jugendhilfe Dienstleister für die Gesellschaft und besonders für deren benachteiligte Personengruppen. Diese zu befähigen sich durch die Aktivierung ihrer eigenen Ressourcen bewusst am Leben in der Gesellschaft zu beteiligen und auch Lösungen für ihre Probleme zu entwickeln, heißt für uns Hilfe zur Selbsthilfe. Als lernende Organisation bauen wir dabei auf gleichermaßen kooperative und kollegiale Mitarbeiter, die mit ihrer eigenen Bereitschaft zur Qualifizierung die Qualität unserer Arbeit gestalten. Angefangen hat alles im Jahr 1992 mit der Rekonstruktion des Hauses Peterstraße 1. Ehemaligen jugendlichen Hausbesetzern, arbeitslos oder von Sozialhilfe lebend, Arbeit und Wohnung zu geben war das Ziel dieses Projektes. Zwei Jahre lang erhielten diese Jugendlichen dabei fachliche Anleitung und sozialpädagogische Betreuung. Die
gesamte Arbeit und Initiative des Vereins ist seitdem darauf
gerichtet, sozial schwachen und bedürftigen Bürgern Hilfe zur
Gestaltung ihres Lebens anzubieten und eine Wiedereingliederung in
die Gesellschaft zu ermöglichen - ob mit einer Tätigkeit in den
verschiedenen Projekten des Vereins selbst, mit theoretischen
Schulungen und die Vermittlung in Betriebspraktika oder über die
vielfältigen Angebote, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für
andere Bürger bereit halten. Immer geht es darum, Hilfe zur Selbsthilfe für den Einzelnen zu erweisen, um somit die
Vermittlungsaussichten für den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. Betreuung - Bildung - Beschäftigung In Betreuungsprojekten werden u.a. Kindern und Jugendlichen Angebote und Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII gewährt. In den verschiedenen Beschäftigungsprojekten arbeiten Beschäftigte im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten nach SGB II ebenso, wie nichterwerbsfähige Personen nach SGB XII und über die Staatsanwaltschaft zugewiesene Straffällige, die zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt wurden. Im Bildungszentrum werden Qualifizierungsanteile dieser Maßnahmen durchgeführt.
Bilder der Geschäftsstelle im Grenzgraben
|