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Selbsthilfe 91 e.V. |
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Jugendhilfestation "Streckenposten" Infos
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Die Einrichtung leistet Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII. Dies geschieht für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien. Dabei soll deren Persönlichkeit, Individualität und erfolgreicher Verselbstständigungsprozess gefördert sowie Hilfe zur Erziehung in der Familie geleistet werden. Zusätzlich gehören Hilfen für wohnungslose junge Volljährige und Wohnungsangebote, bzw. Beratung der Mieter in den Häusern des Vereins dazu. Das Leistungsspektrum umfasst:
Bildungszentrum Seit Anfang 2009 wurde das Bildungszentrum unseres Vereins in die Jugendhilfestation integriert. Da es in größerem Umfang keine Lehrausbildung mehr gibt, besteht der Arbeitsinhalt des Bildungszentrums in der Durchführung von Qualifizierungsanteilen unterschiedlicher Beschäftigungsmaßnahmen. Dazu gehören vor allem die seit 2005 in unserem Verein durchgeführten Arbeitsgelegenheiten für ALG II-Empfänger. Im Rahmen der fachtheoretischen Qualifizierung absolvieren die Teilnehmer ein Bewerbungsmodul sowie ein weiteres, frei wählbares Modul bspw. aus den Bereichen Handwerk, Technik, Hauswirtschaft, Recht, Allgemeinbildung und Medien mit einem zeitlichen Umfang von 30 Stunden. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat.
EFRE-Projekt im Verein: Wohnen - besondere Betreuung für problematische Haushalte - EFRE – was bedeutet das eigentlich? Die Abkürzung heißt: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und beinhaltet in Chemnitz unterschiedliche Fördermöglichkeiten für ausgewählte Stadtgebiete. Eines davon ist der Sonnenberg, der als sozialer Brennpunkt oft in den Schlagzeilen steht, aber doch auch ein l(i)ebenswertes Wohngebiet ist. Wie bekannt, ist unser Verein im Stadtteil mit dem Hilfscenter "Sparbüchse", mit dem Wohnprojekt für wohnungslose Menschen und mit der Jugendhilfestation "Streckenposten" aktiv. Zu den Aufgaben der letzteren gehört auch die Vermietung und Verwaltung des vereinseigenen Wohnraums. 1992 – 1994 entstand durch unseren Verein das Jugendwohnprojekt Peterstraße 1 und diesem Projekt folgten die Neubauten, bzw. Sanierungen der als Soziale Wohnobjekte definierten Häuser Peterstraße 3, Hainstraße 138 und Würzburger Straße 19. Mit diesen Maßnahmen trug der Verein dem Bedarf benachteiligter junger Menschen, aber auch älterer Personen Rechnung. In diesen Häusern leben zum großen Teil sozial benachteiligte Menschen, d.h. auch Personen, die aus unterschiedlichsten Gründen (oft gehören Schulden oder Tierhaltung dazu) problemlos bei anderen Vermietern keinen Wohnraum bekommen. Das sind z. B. Personen, die nach einem Aufenthalt im Wohnungslosenprojekt oder nach einer stationären Hilfe zur Erziehung eigenen Wohnraum erhalten, aber nach wie vor bestimmte Probleme aufweisen, die den Abschluss eines Mietvertrages und die positive Gestaltung eines solchen erschweren. Darum formulierte der Verein in seinen Mietverträgen ein Angebot sozialpädagogischer Beratung als zusätzliche und freiwillige Leistung für seine Mieter. Dieses wurde zwar gern angenommen, konnte aber bisher auf Grund fehlender Fördermöglichkeiten nur äußerst niedrigschwellig umgesetzt werden. Die sich aber besonders in den letzten Jahren verschärfenden Problemlagen der Zielgruppen des Vereins und seiner Mieter zeigten, dass der diesbezügliche Bedarf die Leistungsmöglichkeiten dieses Angebotes oft übersteigen. Durch die EFRE-Projektförderung ist es nun seit September 2009 (bis Anfang 2012) möglich, einerseits diese Form der Hilfsangebote zu intensiveren und dafür Kapazitäten zu erweitern und andererseits die Schaffung alternativer Möglichkeiten (Stärkung von Selbsthilfepotienzialen durch Unterstützung nachbarschaftlicher Netze, Initiierung von nachbarschaftlicher Hilfe) zu forcieren. Damit können die beschriebenen Problemlagen noch besser kompensiert werden. Ziele sind u.a. die Stärkung des Lern- und Sozialverhaltens von sozial benachteiligter Bewohnerschaft und der schrittweise Abbau von Benachteiligungen durch Vermittlung von Problemlösestrategien. Aber das Angebot ist auch offen für auch für andere, nicht benachteiligte Mietinteressenten, denn schließlich sollen auch Fluktuation und Abwanderungstendenzen im Stadtteil vorgebeugt werden.
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